Zum Erwerb des Zertifikats Osteologin DVO / Osteologe DVO müssen Sie verschiedene Nachweise über Ihre bisherige osteologische Tätigkeit einreichen. Die Nachweise dienen als Grundlage für die Bewertung Ihrer osteologischen Qualifikation durch mindestens zwei unabhängige DVO-Gutachter.
Diese Checkliste fasst die in der Weiterbildungsordnung des DVO fixierten Bestimmungen für die Zertifizierung als Osteologin DVO / Osteologe DVO zusammen und dient als praktische Anleitung zur Zusammenstellung der Antragsunterlagen.
Bitte laden Sie Ihre Unterlagen zur Zertifizierung als Osteologin DVO / Osteologe DVO zusammen mit dieser Erklärung im Online-Tool für Zertifizierungen hoch.
Bitte legen Sie sich im Online-Tool zunächst einen Account an, danach können Sie die Unterlagen hochladen. Bitte beachten Sie, dass für jede Zertifizierungsstufe (Zertifikat B, Zertifikat A, Zertifizierung Osteologin DVO / Osteologe DVO, Rezertifizierung Osteologin DVO / Osteologe DVO) ein separater Account nötig ist.
Bei Fragen zu der Zertifizierung wenden Sie sich gerne an das DVO-Büro, Bettina Baumann:
+49 (0) 201 857 627 04 (Sprechzeiten: Montag – Donnerstag, 9:00 – 14:00 Uhr)
Erklärvideo: Das Curriculum des DVO - in 3 Stufen zum Ziel der Zertifizierung als "Osteologin DVO / Osteologe DVO"