Zertifizierung Osteologin DVO / Osteologe DVO

Zum Erwerb des Zertifikats Osteologin DVO / Osteologe DVO müssen Sie verschiedene Nachweise über Ihre bisherige osteologische Tätigkeit einreichen. Die Nachweise dienen als Grundlage für die Bewertung Ihrer osteologischen Qualifikation durch mindestens zwei unabhängige DVO-Gutachter.

Diese Checkliste fasst die in der Weiterbildungsordnung des DVO fixierten Bestimmungen für die Zertifizierung als Osteologin DVO / Osteologe DVO zusammen und dient als praktische Anleitung zur Zusammenstellung der Antragsunterlagen. 

Bitte laden Sie Ihre Unterlagen zur Zertifizierung als Osteologin DVO / Osteologe DVO zusammen mit dieser Erklärung im Online-Tool für Zertifizierungen hoch.

Bitte legen Sie sich im Online-Tool zunächst einen Account an, danach können Sie die Unterlagen hochladen.

Bitte beachten Sie, dass für jede Zertifizierungsstufe (Zertifikat B, Zertifikat A, Zertifizierung Osteologin DVO / Osteologe DVO, Rezertifizierung Osteologin DVO / Osteologe DVO) ein separater Account nötig ist. 

 

Bei Fragen zu der Zertifizierung wenden Sie sich gerne an das DVO-Büro, Bettina Baumann:

baumann@dv-osteologie.de

 +49 (0) 201 857 627 04 (Sprechzeiten: Montag – Donnerstag, 9:00 – 14:00 Uhr)

 

Bei der Zertifizierung als Ostelogin DVO / Osteologe DVO handelt es sich um die höchste Zertifizierungsstufe beim DVO. Informationen zum Curriculum finden Sie hier:

 In 3 Stufen zum Ziel der Zertifizierung als "Osteologin DVO / Osteologe DVO" 

 
 Übersichtsblatt "Curriculum des DVO"

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