Dem DVO e.V. ist es wichtig, dass jede zertifizierte Osteologin DVO und jeder Osteologe DVO - trotz widriger privater oder beruflicher Umstände - die Gelegenheit bekommt, das Zertifikat zu bewahren.
Aufgrund verschiedener Anfragen und Rückmeldungen von Seiten der Osteologinnen/ Osteologen DVO hat der Vorstand des DVO e.V. beschlossen, über das auf der Zertifizierungsurkunde eingetragene Gültigkeitsdatum hinaus, die Möglichkeit der Verlängerung der Rezertifizierungsfrist zu ermöglichen.
Notwendige Unterlagen dafür sind:
OsteologIn_Rezertifizierung_Antrag auf Fristverlängerung, 05-2025
OsteologIN_Rezertifizierung_Antrag_01-2025
Unter Vorbehalt einer Prüfung, haben Sie dann die Möglichkeit, die erforderlichen 40 Punkte bis drei Monate nach Ablauf Ihrer Zertifizierungsurkunde einzureichen.
CAVE: Die eingereichten Rezertifizierungsunterlagen werden aus Gründen der Dokumentation im DVO Büro archiviert. ÜBERSENDEN SIE NUR ANONYMISIERTE ANLAGEN, DA DIESE SONST WIEDER ZURÜCKGESENDET WERDEN!