Verlängerung der Rezertifizierungsfrist Osteologin DVO / Osteologe DVO

Dem DVO e.V. ist es wichtig, dass jede zertifizierte Osteologin DVO und jeder Osteologe DVO - trotz widriger privater oder beruflicher Umstände - die Gelegenheit bekommt, das Zertifikat zu bewahren.

Aufgrund verschiedener Anfragen und Rückmeldungen von Seiten der Osteologinnen/ Osteologen DVO hat der Vorstand des DVO e.V. beschlossen, über das auf der Zertifizierungsurkunde eingetragene Gültigkeitsdatum hinaus, die Möglichkeit der Verlängerung der Rezertifizierungsfrist zu ermöglichen.

Bitte beachten Sie, dass der Antrag auf Fristverlängerung aufgrund der coronabedingten Einschränkungen derzeit kostenfrei ist. 

Notwendige Unterlagen dafür sind:

OsteologIn_Rezertifizierung_Antrag auf Fristverlängerung, 11-2022

OsteologIN_Rezertifizierung_Antrag_Post_Mail

 

Unter Vorbehalt einer Prüfung, haben Sie dann die Möglichkeit, die erforderlichen 40 Punkte bis drei Monate nach Ablauf Ihrer Zertifizierungsurkunde einzureichen.

CAVE: Die eingereichten Rezertifizierungsunterlagen werden aus Gründen der Dokumentation im DVO Büro archiviert. ÜBERSENDEN SIE NUR ANONYMISIERTE ANLAGEN, DA DIESE SONST WIEDER ZURÜCKGESENDET WERDEN! 

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