Verlängerung der Rezertifizierungsfrist OsteologIn DVO + Zertifikat A

Dem DVO e.V. ist es wichtig, dass jede zertifizierte OsteologIn DVO oder ExpertIn für spezielle Osteoporoseversorgung DVO - trotz widriger privater oder beruflicher Umstände - die Gelegenheit bekommt, das Zertifikat zu bewahren.

Aufgrund verschiedener Anfragen und Rückmeldungen hat der Vorstand des DVO e.V. beschlossen, über das auf der Zertifizierungsurkunde eingetragene Gültigkeitsdatum hinaus, die Möglichkeit der kostenlosen Verlängerung der Rezertifizierungsfrist zu ermöglichen.

Notwendige Unterlagen dafür sind:

OsteologIn_Rezertifizierung_Antrag auf Fristverlängerung

OsteologIN_Rezertifizierung_Antrag

 

Zertifikat A_Rezertifizierung_Antrag auf Fristverlängerung

Zertifikat A_Rezertifizierung_Antrag

 

Unter Vorbehalt einer Prüfung, haben Sie dann die Möglichkeit, die erforderlichen 40 Punkte für die Rezertifizierung "OsteologIn DVO" bzw. 30 Punkte für die Rezertifizierung "Zertifikat A" bis drei Monate nach Ablauf Ihrer Zertifizierungsurkunde einzureichen.

Das Ausstellungsdatum der Urkunde bleibt von der Verlängerung unberührt und wird wieder auf den gleichlautenden Zeitraum ausgestellt. 

CAVE: Die eingereichten Rezertifizierungsunterlagen werden aus Gründen der Dokumentation im DVO Büro archiviert. ÜBERSENDEN SIE NUR ANONYMISIERTE ANLAGEN, DA DIESE SONST WIEDER ZURÜCKGESENDET WERDEN! 

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